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Absicherung der Arbeitskraft

Verlust der Arbeitskraft

 

Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko. Deshalb sollte man sich gegen die finanziellen Folgen ausreichend versichern! Welche Möglichkeiten gibt es?

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung

    Diese Versicherung ist die klassische und umfassendste Variante, die Arbeitskraft abzusichern. Sie bietet Versicherungsschutz sowohl, bei unfallbedingter als auch krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit in Form einer monatlichen Rente für eine vereinbarte Leistungsdauer. Eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn Art, Schwere und Ausmaß einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls nach allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen erwarten lassen, dass man wenigstens sechs Monate lang mindestens zu 50 % außerstande ist, dem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen.

  • Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung

    Hier überweist der Versicherer die vereinbarte Rente erst, wenn der Versicherte für mindestens sechs Monate krankheits- oder unfallbedingt außerstande ist, überhaupt irgendeine Erwerbstätigkeit für mindestens drei Stunden täglich nachzugehen. Auch hier muss bei Vertragsabschluss die Leistungsdauer der Erwerbsunfähigkeitsrente vereinbart werden

  • Die Grundfähigkeitsversicherung

    Bei dieser Form ist der ausgeübte Beruf für die Leistungsbeurteilung unwichtig. Die Rentenzahlung erfolgt dann, wenn bestimmte elementare körperliche oder geistige Fähigkeiten wie Gehen, Waschen, Sehen, Hören, Sprechen durch Krankheit oder Unfall für wenigstens zwölf Monate nicht mehr ausgeübt werden können. Wann genau eine versicherte Fähigkeit als verloren gilt, ist in den Versicherungsbedingungen definiert und unterscheidet sich je nach Anbieter. Unterschiedlich ist auch, wie viele Fähigkeiten der Versicherte verlieren muss, damit er eine Rente erhält.

  • Die Dread-Disease-Versicherung (Schwere Krankheiten Vorsorge)

    Tritt eine in den Versicherungsbedingungen genau definierte schwere Erkrankung auf, zahlt die Dread-Disease-Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme ganz unabhängig von der Dauer der Erkrankung und der Berufs(un)fähigkeit auf einen Schlag aus. Für welche Krankheiten dabei Versicherungsschutz geboten wird, weicht dabei von Versicherer zu Versicherer zum Teil erheblich ab.  Versicherte Erkrankungen können Alzheimer, Blindheit, Herzinfarkt, HIV, Krebs, Lähmungen, Multiple Sklerose, Parkinson oder ein Schlaganfall sowie Verlust der Sprachfähigkeit oder des Gehörs sein. Psychische Erkrankungen und chronische Rückenbeschwerden sind dabei in der Regel nicht versichert.

  • Die Unfallversicherung

    Ein Unfall liegt vor, wenn man durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Es wird eine Invaliditätsentschädigung in Form einer Kapitalzahlung gezahlt, die von dem festgestellten Invaliditätsgrad und von der Versicherungssumme abhängt.

  • Kombiprodukte (Multi-Risk-Versicherung) als Alternative

    Der persönliche finanzielle Rahmen, der ausgeübte Beruf oder Vorerkrankungen können die Versicherungsmöglichkeiten einschränken. Trotzdem bedeutet das nicht, dass man sich auf eine der vorgenannten Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung beschränken muss. Hier gibt es inzwischen Versicherungsprodukte, die eine akzeptable Alternative darstellen.

An einer individuellen Beratung kommen Sie beim komplexen Thema "Absicherung der Arbeitskraft" aufgrund der zahlreichen Versicherungsmöglichkeiten sowie unterschiedlicher Tarife und Vertragsbedingungen, Absicherungshöhen und -laufzeiten nicht vorbei.

Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot wünschen, sind wir gerne für Sie da.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Birgit Harwardt

Telefon: (0541) 35065-0

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Kollegienwall 13 | 49074 Osnabrück | Tel. 0541-35065-0 | Fax: 0541-35065-35 | kontakt(at)Der-Fairsicherungsmakler.com

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