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Reisegepäckversicherung

Geht Ihr Reisegepäck auf Urlaubsreisen verloren, wird es beschädigt oder gestohlen, ist das nicht nur ärgerlich, weil es gleich zu Beginn der Reise in der Regel viele Fragen aufwirft und Stress verursacht. Meist ist der Verlust oder die Beschädigung Ihres Reisegepäcks auch mit Kosten verbunden. Damit Sie diese Kosten nicht selber tragen müssen, bieten die Versicherer die Reisegepäckversicherung an.

  • Was ist versichert?

    Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die Sie als versicherte Person sowie Ihre Familienangehörigen während der Reise mitführen, am Körper tragen oder per Koffer oder ähnlichem befördern. Je nach Versicherungsbedingungen sind auch Geschenke und Reiseandenken, die auf der Reise erworben werden, in begrenztem Umfang mitversichert.

     

    Pelze, Schmuck, Foto- und Filmapparate sind begrenzt (bis zu 50 % der vereinbarten Versicherungssumme) versichert, wenn sie

    • bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden oder
    • in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden oder
    • einem Beherbergungsbetrieb zur Aufbewahrung übergeben sind oder
    • sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes, eines Passagierschiffes oder in einer bewachten Garderobe befinden,
    • sind auch dann versichert, wenn sie in ordnungsgemäß verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnissen einem Beförderungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben sind.

     

    Wichtig für Geschäftsreisende: Gegenstände, die Sie üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitführen, sind nicht versichert.

     

    Nicht versichert sind u.a. Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Mobiltelefone, Laptops, Fahrräder. Für verschiedene Schäden kommt es außerdem zu einer begrenzten Erstattung.

     

    Grundsätzlich erstatten Reisegepäckversicherungen den Zeitwert. Kommt es also zum Schadensfall, gilt für die Erstattung der Versicherungswert, der allgemein erforderlich ist, um neue Dinge gleicher Art und Güte an Ihrem ständigen Wohnort anzuschaffen. Allerdings abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages (Zeitwert).

  • Welche Schäden sind versichert?

    • Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung
    • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub
    • Vorsätzliche Sachbeschädigung
    • Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten
    • Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion
    • Höhere Gewalt

     

    Die Liste der Ausschlüsse und Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen ist allerdings lang. Um ein Studium der Versicherungsbedingungen kommt man deshalb nicht herum. Unserer Erfahrung nach verweigern die Reisegepäckversicherer eine Entschädigung im Schadensfall häufig mit dem Hinweis, der oder die Versicherte haben grob fahrlässig gehandelt.

  • Ist mein Reisegepäck nicht auch über meine Hausratversicherung versichert?

    Bei Verträgen, die seit 1992 abgeschlossen worden sind, lohnt sich ein Blick in die Hausrat-Versicherungsbedingungen. In der Regel sind über die sog. Außenversicherung Reisegepäck und Wertsachen weltweit mindestens bis zu drei Monate mit zehn Prozent der Versicherungssumme, maximal bis zu 10.000 Euro mitversichert. Gute Versicherungskonzepte bieten deutlich höhere Leistungen auch in der Außenversicherung.

     

    Allerdings leistet der Versicherer nur, wenn eine der über die Hausratversicherung versicherten Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Sturm oder Hagel) zum Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks geführt hat. Der Versicherungsschutz bei Diebstahl gilt nur, wenn Langfinger ins Feriendomizil gewaltsam einsteigen. Greifen Diebe auf der Straße oder im Restaurant zu, bieten nur absolute Premium-Versicherungskonzepte (wie z. B. unser TOP-VIT-FL-PLUS-Hausratversicherung) noch eine begrenzte Leistung. Auch in Schiffskabinen, Schlafwagenabteilen, Wohnmobilen, Yachten usw. besteht i. d. R. kein oder nur sehr eingeschränkter Versicherungsschutz.

  • Lohnt der Abschluss einer Reisegepäckversicherung?

    Aufgrund der stark eingeschränkten Versicherungsleistungen und der hohen Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, damit überhaupt ein Versicherungsfall vorliegt, gehört die Reisegepäckverischerung sicherlich zu den umstrittensten Versicherungsangeboten. Da auch die Versicherer bei Reisegepäckversicherungen in der Vergangenheit häufig unter Versicherungsbetrug zu leiden haben, gibt es kaum Angebote, bei denen man  eine Reisegepäckversicherung als Solovertrag abschließen kann. Die wenigen Anbieter verlangen dann zudem hohe Beiträge.

     

    Überlegenswert ist daher sicherlich, den eigenen Hausratversicherungsvertrag auf ein Premiumkonzept umzustellen, sichert man damit seinen Hausrat nicht nur auf Reisen sondern insgesamt deutlich besser ab. Wem das als Absicherung immer noch nicht ausreicht, sollte die Reisegepäckversicherung als Jahrespolice in Kombination mit einer Reiserücktrittskosten- und -abbruchversicherung abschließen.

Wenn Ihnen die hier gegebenen Informationen für einen Vertragsabschluss bereits ausreichen, können Sie diese hier sofort abschließen:

=> Online-Abschluss Reiserücktrittskosten- und -abbruchversicherung

 

Bitte bei Jahresversicherungen dann den link "Komfortpaket für 1 Jahr" im Kasten "Jahresversicherungen" anklicken. Wenn Sie nur eine Einzelreise absichern wollen, klicken Sie den entsprechenden link im Kasten "Reiserücktrittsversicherung & Spezialprodukte" an. Dabei tritt die Versicherung in Kraft, wenn Sie den Beitrag im Lastschriftverfahren abbuchen lassen und ihr Konto die erforderliche Deckung aufweist. Der Versicherungsschein wird Ihnen per Email zugesandt. Informationen zum Tarif, Prämien und auch die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen können Sie sich im Online-Rechner herunterladen und ausdrucken. Sie gehen Ihnen bei Vertragsabschluss auch per Email zu.

Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot wünschen, sind wir gerne für Sie da.

 

Ihr Ansprechpartner:

Ulrich Stöckl

Telefon: (0541) 35065-0

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Kollegienwall 13 | 49074 Osnabrück | Tel. 0541-35065-0 | Fax: 0541-35065-35 | kontakt(at)Der-Fairsicherungsmakler.com

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  • Allerdings leistet der Versicherer nur, wenn eine der über die Hausratversicherung versicherten Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Sturm oder Hagel) zum Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks geführt hat. Der Versicherungsschutz bei Diebstahl gilt nur, wenn Langfinger ins Feriendomizil gewaltsam einsteigen. Greifen Diebe auf der Straße oder im Restaurant zu, bieten nur absolute Premium-Versicherungskonzepte (wie z. B. unser TOP-VIT-FL-PLUS-Hausratversicherung) noch eine begrenzte Leistung. Auch in Schiffskabinen, Schlafwagenabteilen, Wohnmobilen, Yachten usw. besteht i. d. R. kein oder nur sehr eingeschränkter Versicherungsschutz.

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