E-Mail schreiben

Formular wird gesendet...

Auf dem Server ist ein Fehler aufgetreten.

Erfolgreich gesendet.

Termin anfordern

Formular wird gesendet...

Auf dem Server ist ein Fehler aufgetreten.

Erfolgreich gesendet.

Rückruf anfordern

Formular wird gesendet...

Auf dem Server ist ein Fehler aufgetreten.

Erfolgreich gesendet.

Zurück zu: Unsere Produkte

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Wer eine Reise plant, freut sich auf einen erholsamen und unbeschwerten Urlaub. Doch dann das: Kurz vor Abreise wird man krank oder man verletzt sich bei einem Unfall oder sonstige schwerwiegende Gründe zwingen dazu, die Reise abzusagen. Das bedeutet häufig teure Stornokosten, die sogar 100 Prozent des Reisepreises betragen können. Damit man im Falle eines Falls nicht auf den Kosten sitzen bleibt, bieten Versicherer Reiserücktritts- und -abbruchversicherungen an.

  • Was ist in der Reiserücktrittskostenversicherung versichert?

    Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:

    • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
    • Verlust des Arbeitsplatzes
    • Unerwartete Impfunverträglichkeit
    • Schwangerschaft
    • Schaden am Eigentum
    • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
    • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
    • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt oder der Schüler scheidet aus dem Klassenverband aus
    • Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
    • Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
    • Einreichung der Scheidungsklage
    • Unerwartete gerichtliche Ladung
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
    • Unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark)
  • Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:

    • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
    • Erstattung der Umbuchungskosten bis 50,-- EUR je versicherter Person
    • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
    • Zu den Rücktrittskosten zählt auch ein etwaiges Vermittlungsentgelt bis max. 100,-- EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
    • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Was ist in der Reiseabbruchversicherung versichert?

    • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz
    • (Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
    • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
    • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
    • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
    • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen einer Naturkatastrophe/Elementarereignis
    • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
    • Erstattung von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen
    • Erstattung der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson
  • Wer ist versichert?

    Risikopersonen sind:

    • Versicherte Reiseteilnehmer, sowie ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben
    • Die Angehörigen einer versicherten Person definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern, Geschwister. Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger
    • Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist
  • Was sollten Sie auf jeden Fall beachten?

    Reiserücktrittskostenversicherungen funktionieren nur bei unvorhersehbaren Ereignissen. Der Tod z. B. eines seit einiger Zeit krebskranken Verwandten ersten Grades ist z. B. nicht ein solches Ereignis. Eine Verschlimmerung einer bestehenden Grunderkrankung auch nicht (leidet jemand z. B. an Bluthochdruck könnte eine am Reisetag auftretende Blutdruckkrise vom Versicherer als vorhersehbares Ereignis eingestuft werden). Bei Vorerkrankungen sollte vor einer Reisebuchung immer der behandelnde Arzt konsultiert werden, ob Einwände gegen die beabsichtigte Reise aus ärztlicher Sicht bestehen. Auch wenn der Arzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt, ist dies noch keine Gewähr dafür, dass bei einer Verschlechterung einer bestehenden Grunderkrankung der Versicherer leistet, da immer eine Einzelfallprüfung erfolgt.

  • Wann ist ein Jahresvertrag sinnvoll?

    Wer mehr als einmal im Jahr verreist und immer versichert sein möchte, sollte darüber nachdenken, einen Jahresvertrag abzuschließen. In der Regel ist das günstiger als die Versicherung der jeweiligen Reise und beliebig viele Reisen im Jahr sind so abgesichert. Auch für Familien könnte sich das lohnen. Bei Familienverträgen sind dann auch die Reisen einzelner Familienmitglieder abgesichert. Achtung: Ein Jahresvertrag verlängert sich meist automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht ordnungsgemäß gekündigt wird. Die meisten Tarife geben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf des Vertrages vor.

  • Abschluss- und Meldefristen beachten

    Die Reiserücktrittversicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.

    Bei Last-Minute-Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskostenversicherung und Abbruchversicherung am Buchungstag oder Folgetag abgeschlossen wurde!

     

    Unser Rat: Stornieren Sie eine Reise, sobald feststeht, dass Sie diese nicht antreten können. Denn bei einer Stornierung ist Zeit Geld. Je näher der Termin der Abreise rückt, desto teurer ist die Absage. Wenn Sie zum Beispiel zwei Wochen vor der Reise schwer krank werden, aber erst eine Woche vorher stornieren, wäre das grob fahrlässig. Der Versicherer muss dann nur die Kosten ersetzen, die bei einer Stornierung zwei Wochen vor Reisebeginn angefallen wären.

    Benachrichtigen Sie daher auch unbedingt sofort die Versicherung, sobald Sie eine Reise stornieren wollen. Einige Anbieter bieten eine telefonische Storno-Beratung an (die Würzburger z. B. unter +49 931 2795 250). Diese kann klären, ob Sie bei einer Krankheit noch auf Besserung warten können oder ob Sie am besten sofort stornieren.

  • Welcher Versicherer ist u. a. zu empfehlen?

    Als Vertragspartner für die Reiserücktrittskostenversicherung als Jahresvertrag empfehlen wir - sofern keine gravierenden chronischen Erkrankungen vorliegen und keiner der versicherten Personen über 70 Jahre alt ist - die Würzburger Versicherung AG. Im Vergleich von 128 Reiserücktritts- und -abbruchversicherungen belegte der Reiserücktrittsversicherungs-Tarif der Würzburger (die sog. Reisekarte4you®) im Jahr 2016 den ersten Platz für Familien und Einzelpersonen ohne Selbstbehalt sowohl für Einmal- wie für Jahresverträge (Zeitschrift Finanztest - Ausgabe 06/2016) bei Stiftung Warentest - Finanztest. Bereits im Jahr 2012, 2013 und 2014 (2015 gab es keinen Test) wurde der Versicherungsschutz der Würzburger von Finanztest zum Testsieger gekürt! Die Reisekarte4you® bietet Ihnen somit einen optimalen Schutz für Ihre nächste Urlaubs- oder Geschäftsreise. Sie gibt es für Singles und Familien/Paare mit Kindern als Basispaket (Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung) und als Komfortpaket (zusätzlich mit Auslandsreisekrankenversicherung, 24 Stunden-Notfallservice und Reisegepäckversicherung). Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele Reisen innerhalb des Versicherungsjahres, wobei die Dauer der versicherten Einzelreise 56 Tage nicht überschreiten darf.

  • Selbstbehalt

    Die Reiserücktrittsversicherung ist wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließbar.

    Wenn man sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so beläuft sich dieser bei jedem Versicherungsfall auf 25,-- EUR je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person.

  • Kreditkarten und Reiserücktrittsversicherungen

    Übrigens: Viele Kreditkartenunternehmen bieten häufig bei „Premium“-Karten wie Platin- oder Goldkarten Zusatzleistungen an, die inklusive sind. Dazu gehört in vielen Fällen auch eine Reiserücktrittsversicherung. Jedoch gibt es bei diesen Versicherungspolicen in einigen Fällen Schwachstellen und Einschränkungen, auf die Reisende mit Kreditkarte achten sollten. Zum Beispiel ist bei solchen Verträgen in einigen Fällen nur ein begrenzter Personenkreis versichert oder nur der Kreditkarteninhaber selbst - oder es werden im Schadensfall nur Teilbeträge übernommen. Oftmals sind Versicherungsleistungen nur für mit der Kreditkarte bezahlte Reiseleistungen gültig und haben eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent. Daher gilt auch hier: Unbedingt die Bedingungen prüfen.

Wie komme ich zu einem Angebot?

Wenn Ihnen die hier gegebenen Informationen für einen Vertragsabschluss bereits ausreichen, können Sie diese hier sofort abschließen:

=> Online-Abschluss Reiserücktrittskosten- und -abbruchversicherung

 

Bitte bei Jahresversicherungen dann den link Basispaket für 1 Jahr oder Komfortpaket für 1 Jahr im Kasten "Jahresversicherungen" anklicken. Wenn Sie nur eine Einzelreise absichern wollen, klicken Sie den entsprechenden link im Kasten "Reiserücktrittsversicherung & Spezialprodukte" an. Dabei tritt die Versicherung in Kraft, wenn Sie den Beitrag im Lastschriftverfahren abbuchen lassen und ihr Konto die erforderliche Deckung aufweist. Der Versicherungsschein wird Ihnen per Email zugesandt. Informationen zum Tarif, Prämien und auch die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen können Sie sich im Online-Rechner herunterladen und ausdrucken. Sie werden bei Vertragsabschluss Ihnen auch per Email übersandt.

 

Wenn die hier gegebenen Informationen nicht ausreichen oder besondere Risikoverhältnisse (z. B. Vorerkrankungen) vorliegen, rufen Sie uns bitte an. Bei über unser Büro abgeschlossenen Verträgen (auch über den o. g. Link) sind wir gerne auch im Leistungsfall für Sie da.

Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot wünschen, sind wir gerne für Sie da.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Birgit Harwardt

Telefon: (0541) 35065-0

Rückruf anfordern

E-Mail schreiben

Termin anfordern

Kollegienwall 13 | 49074 Osnabrück | Tel. 0541-35065-0 | Fax: 0541-35065-35 | kontakt(at)Der-Fairsicherungsmakler.com

Fairsicherung ® - die Marke der unverwechselbaren Beratung und Betreuung für Versicherungen und Finanzen

  • Als Vertragspartner für die Reiserücktrittskostenversicherung als Jahresvertrag empfehlen wir - sofern keine gravierenden chronischen Erkrankungen vorliegen und keiner der versicherten Personen über 70 Jahre alt ist - die Würzburger Versicherung AG. Im Vergleich von 128 Reiserücktritts- und -abbruchversicherungen belegte der Reiserücktrittsversicherungs-Tarif der Würzburger (die sog. Reisekarte4you®) im Jahr 2016 den ersten Platz für Familien und Einzelpersonen ohne Selbstbehalt sowohl für Einmal- wie für Jahresverträge (Zeitschrift Finanztest - Ausgabe 06/2016) bei Stiftung Warentest - Finanztest. Bereits im Jahr 2012, 2013 und 2014 (2015 gab es keinen Test) wurde der Versicherungsschutz der Würzburger von Finanztest zum Testsieger gekürt! Die Reisekarte4you® bietet Ihnen somit einen optimalen Schutz für Ihre nächste Urlaubs- oder Geschäftsreise. Sie gibt es für Singles und Familien/Paare mit Kindern als Basispaket (Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung) und als Komfortpaket (zusätzlich mit Auslandsreisekrankenversicherung, 24 Stunden-Notfallservice und Reisegepäckversicherung). Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele Reisen innerhalb des Versicherungsjahres, wobei die Dauer der versicherten Einzelreise 56 Tage nicht überschreiten darf.

Fairsicherungsladen Wiechers & Stöckl GmbH Logo

Fairsicherung ® - die Marke der unverwechselbaren Beratung und Betreuung für Versicherungen und Finanzen

Fairsicherungsladen Wiechers & Stöckl GmbH Logo